Wer für das Alter vorsorgen will, hat viele Möglichkeiten. Rentenversicherung, Riesterrente, Fondssparpläne, Immobilien oder die betriebliche Altersvorsorge werden häufig als sinnvolle Instrumente genannt. Erst danach kommen Aktien. Wer mit einem Versicherungsvertreter diskutiert wird häufig auch beim Thema Steuern landen. Dann wird vorgerechnet, wieviel der Staat beim Sparen fördert. Manchmal erfährt man sogar, wieviel er wieder wegnimmt, wenn man schießlich auf sein Erspartes zugreift. Häufig werden diese Steuern als Verkaufsargument für bestimmte Produkte genutzt — wer sich richtig beraten lassen will, weiß spätestens dann, dass er beim falschen Berater ist. Denn Steuern sind kein Kriterium, das für die Auswahl der richtigen Altersvorsorge nützt.

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Die Rolle von Steuern bei der Altersvorsorge

Nachfolgend möchte ich beispielhaft einige Steuern herausgreifen, die bei der Vermögensbildung eine Rolle spielen können. Dabei gibt es drei Typen: Aktienanleger, klassische Sparer und Immobilien-Anleger. Aktienanleger investieren überwiegend in Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere. Sie erhalten ihre Einnahmen aus Dividenden oder Zinseinnahmen. Klassische Sparer nutzen Versicherungsprodukte wie eine Rentenversicherung, die Riester-Rente oder Lebensversicherungen. Immobilien-Anleger hingegen erwerben Immobilien mit dem Ziel der Vermietung.

Kapitalertragssteuer (KESt) bzw. Abgeltungssteuer

Am bekanntesten unter Anlegern ist die Kapitalertragssteuer oder Abgeltungssteuer. Sie fällt auf realisierte Kursgewinne, Dividendenausschüttungen und Zinsen an — auf jegliches Einkommen, dass aus Kapitalanlagen gewonnen wurde. Derzeit ist diese Steuer bei knapp 27 Prozent, wenn man den Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Das heißt, knapp ein Viertel des Ertrages muss man der Ausschüttung an den Staat abgeführt werden.

Steuern für die Altersvorsorge (Riester-Rente)

Wer ein staatlich gefördertes Produkt wie die Riesterrente zur Altersvorsorge nutzt, kann sich während des Sparens sogar auf einen Zuschuss vom Staat freuen. Zudem bleiben Gewinne erstmal steuerfrei, sofern sie nicht entnommen werden. Der Staat hält hier erst wieder die Hand auf, wenn man sich im Alter die Rente auszahlen lässt (nachgelagerte Besteuerung). Dann hängt der Steuersatz allerdings vom persönlichen Steuersatz. Die Theorie ist nun, dass man als Rentner ein geringeres Einkommen hat als im Erwerbsleben und damit auch weniger Steuern bezahlen muss.

Steuern auf Vermietung und Verpachtung

Wer Immobilien besitzt und vermietet, muss auch hier Steuern auf die Mieteinnahmen bezahlen. Diese bestimmen sich aus dem Saldo von Mieteinnahmen und anrechenbaren Kosten für die Instandhaltung der Immobilie. Wenn die Kosten höher sind, bleibt ein Verlust und es müssen keine oder nur sehr geringe Steuern bezahlt werden. Allerdings zahlen Immobilienbesitzer auch weitere Steuern wie zum Beispiel auf Grund und Boden.

Wann werden Steuern bezahlt?

Dieser kurze Abriss ist natürlich weder erschöpfend noch vollständig. Damit wird aber klar, dass in allen Fällen Steuern anfallen. Die Höhe über die Steuer lässt sich nur schwer beeinflussen, weil sie politisch vorgegeben ist. Was sich aber beeinflussen lässt, ist der Zeitpunkt, wann die Steuern tatsächlich anfallen. Grundsätzlich gilt es, dass Steuern immer so spät wie möglich bezahlt werden sollen.

Dies lässt sich zum Beispiel dadurch erreichen, dass man möglichst lange Ergebnis-Neutral arbeitet — die Kosten also die Erträge aufwiegen. Am leichtesten ist dies durch Immobilien-Vermögen umsetzbar, weil hier durch Instandhaltung, Abschreibungen und weitere Kosten viel gestalterischer Spielraum besteht, um „Erträge“ durch Reinvestition in die Zukunft zu verlagern. Teilweise lassen sich Verkaufsgewinne auch durch den Erwerb neuer Immobilien „mitnehmen“.

Doch auch bei Aktien ist dieser Weg denkbar, wenn man Werte wählt, die keine Dividenden ausschütten, sondern alle Gewinne stets reinvestieren. Solang die Aktie nicht verkauft wird, werden folglich alle Gewinne zu 100 Prozent reinvestiert. Erst beim Verkauf fällt dann die Abgeltungssteuer auf den Kursgewinn an. Das Risiko ist hier natürlich, dass sich die Kurse nicht wie erwartet entwickeln. Kritisch habe ich diese Situation bereits bei der Dividenden-Strategie beleuchtet.

Als Privatanleger hat man insgesamt bei Investitionen am Kapitalmarkt nur wenig Spielraum. Während Zinsen beim Kauf von Immobilien zur Vermietung als Kosten steuermindernd wirken, werden Zinsen für Kredite, die zum Erwerb von Aktien genutzt werden, nicht als Kosten akzeptiert. Dadurch haben Aktieninvestoren einen steuerlichen Nachteil.

Doch auch hier gibt es Spielraum, wenn zum Beispiel nicht eine Privatperson mit Aktien handelt sondern ein Unternehmen. Dann fällt keine Abgeltungssteuer an, sondern Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren fallen unter die allgemeine Ertragsbesteuerung mit Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Dann werden sie mit den Erträgen aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen saldiert.

Für Privatpersonen gibt es eine Freigrenze für Kapitalerträge und zudem eine Steuerfreigrenze beim Arbeitseinkommen. Damit lohnt sich die Frage nach der Steuerbehandlung tatsächlich erst bei sehr großen Summen. Dafür empfiehlt es sich immer einen Steuerberater ins Boot zu holen, der die individuelle Situation aus dieser speziellen Sicht bewerten kann. Wenn man mit seiner Hilfe die 30 % Steuern nicht sofort bezahlen muss, kann dieses Geld sofort weiter investiert werden.

Fazit

Steuern sind für die Wahl der richtigen Geldanlage zunächst irrelevant. Viel wichtiger sind die Eigenschaften der Asset-Klasse.

  • Lassen sich mit Immobilien die gewünschten Renditen überhaupt erzielen?
  • Reicht dafür das Kapital überhaupt aus?
  • Wie hoch sind die Kosten, die sich negativ auf die Rendite auswirken?

Tatsächlich werden die meisten Privatanleger, die fürs Alter vorsorgen wollen, aus allen Gesichtspunkten erst einmal mit Aktien die beste Wahl treffen. Die Anlage ist sehr günstig, die Chancen auf eine hohe Rendite sind langfristig sehr gut. Außerdem ist kein hohes Kapital zum Einstieg erforderlich.

Besonders bei Immobilien und höheren Anlagesummen wird der Steuernachteil durch zu früh gezahlte Steuern und unnötig gezahlte Steuern jedoch schnell erfolgskritisch. Denn Geld, dass ausgegeben ist, kann nicht mehr investiert werden. Doch auch hier gilt: Steuern kann man nur zahlen, wenn man auch Gewinne macht. Zunächst heißt es also: Gewinn-Chancen steigern und dann darüber nachdenken, wie sich diese Gewinne durch optimale Steuermodelle verlustfrei reinvestieren lassen.

2 KOMMENTARE

  1. Hallo Rico, ein sehr schöner Artikel!
    Ich denke ebenfalls, dass im ersten Schritt Steuern zu vernachlässigen sind da die Unterschiede viel zu groß sind. Ein Betrachtung von Tagesgeld und Aktien macht im Hinblick auf die Steuern überhaupt keinen Sinn. Wenn es dann aber zum Beispiel an die konkrete Auswahl von ANlageinstrumenten einer Klasse geht macht die Betrachtung mehr Sinn: Nehme ich deutsche, schweizer oder französische Aktien (Stichwort Quellensteuer)? Nehme ich thesaurierende ETFs oder ausschüttende? Hier sollte meiner Meinung nach bei der Entscheidung auch die aktuelle Steuersituation mit einbezogen werden.

    VG Jan

  2. „Hier sollte meiner Meinung nach bei der Entscheidung auch die aktuelle Steuersituation mit einbezogen werden.“

    Ist ja alles schön und gut, aber kannst Du mir verraten wie man anhand der aktuellen Steuersituation die zukünftige ableiten kann?
    Was nützt es einem wenn man in thesaurierende ETF’s investiert(z.b. 20 Jahre lang)und im Jahr vor der Ausbezahlung dann nicht mehr 25% sondern der persönliche Steuersatz angewandt wird.

    Bei Steuern ist nur eines gewiss, weniger werden die nicht! Sieht man ja aktuell, ATH bei den Steuereinnahmen und trotzdem wollen die Politiker mehr (100€ Straßenunterhalt, persönlicher Steuersatz auf Kap.Erträge usw.). Eine Vermeidung ist nur mit relativ hohe Kosten möglich und somit nur für einen kleinen Nutzerkreis bestimmt. Daher lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

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