Wer bei einem Unternehmen angestellt ist, bekommt in der Regel eine Brutto-Vergütung. Nach Abzügen von Sozialabgaben, Steuern und Krankenkasse wird schließlich das Netto-Gehalt überwiesen. Entweder beim Jobwechsel oder bei der Verhandlung um Lohnerhöhungen stellt sich allerdings die Frage, ob anstelle eines höheren Gehalts auch eine Sachleistung vereinbart werden kann. So steht bei mir zum Beispiel ein Dienstwagen im Raum, der auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stünde.

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Tatsächlich bestand hier bisher häufig die Annahme, dass dieser Sachbezug einen Vorteil bieten kann. Allerdings lässt sich dieser in der Realität nicht nachweisen. Denn der Sachbezug fließt als geldwerter Vorteil in die Lohnberechnung mit ein. Für die korrekte Berechnung des Gesamtbruttogehaltes für die Höhe von Beiträgen und Steuern gilt folgende Formel:

Bruttolohn/ Bruttogehalt
+ Vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers
+ Zuschläge und Zulagen
+ Sachbezug (geldwerter Vorteil)
+ Pauschal versteuerte Lohnbestandteile
= Gesamtbrutto

Damit erhöht sich das Bruttogehalt und folglich auch Steuern und Abgaben. Damit bietet sich für den Arbeitnehmer praktisch kein Anreiz, einen Sachbezug im Ausgleich für mehr Netto zu erhalten.

Anders kann die Rechnung aber aussehen, wenn man die Arbeitgeber-Seite berücksichtigt. Für ihn kann es zum Beispiel im Falle eines Dienstwagens sinnvoll sein, anstelle des Geldes den Sachbezug anzubieten, weil das Auto etwa bereits im Unternehmen vorhanden ist und keine zusätzlichen Kosten dafür anfallen.

Ich perönlich würde mich besonders im Hinblick auf den Vermögensaufbau falls möglich immer für eine Auszahlung in Geldform entscheiden. Damit ist man nicht an die Sache gebunden und kann im Zweifel selbst entscheiden, ob man das Geld nicht lieber anders nutzen oder gar sparen möchte.

Im konkreten Fall des Dienstwagens könnte ich mit dem Auto privat wenig anfangen, weil ich nur einen relativ kurzen Weg zur Arbeitsstelle habe. Auch sonst bin ich nicht der Typ, der viel mit dem Auto fährt. Von daher bringt mir ein höheres Gehalt in jedem Fall mehr.

Die Frage, ob mehr Fahrgeld doch sinnvoller ist, lässt sich noch leichter beantworten. Im Beispiel besteht die Alternative zwischen einem höheren Stundenlohn oder der Bezahlung eines pauschalen Fahrtgeldes.

Hier hängt die Entscheidung auch davon ab, wie weit man vom Arbeitsort entfernt wohnt. Auch ist die Frage zu stellen, ob Überstunden vergütet werden und wie häufig diese Anfallen. Ebenso ist es bei Schichtarbeit oder Wochenend-Zuschlägen. Hier würde sich der höhere Lohn direkt bemerkbar machen, weil zuschläge darauf bezogen sind. Beim Fahrtgeld bleibt die Basis jedoch niedrig, sodass im Zweifel weniger Geld zur Verfügung steht.

Wer die Wahl hat, sollte meiner Meinung nach stets die Auszahlung anstelle der Sachleistung wählen. Damit bleibt man bei der Wahl über die Verwendung des Geldes frei und kann es besser für den eigenen Bedarf einsetzen.

2 KOMMENTARE

  1. Die Betrachtung sollte einen Schritt weiter gehen:

    „Beispiel: Ein Gehalt von 4000 Euro ergibt in der Steuerklasse III ein Monatsnetto von 2696,43 Euro. Mit einem geldwerten Vorteil von 580 Euro ergibt sich ein Monatsnetto von 2466,68 Euro. D.h. der Vorteil von 580 Euro kostet Sie 229,75 Euro!“

    Quelle: http://www.n-heydorn.de/firmenwagenrechner.html

    • Interessanter Fall! In der Tat wird man hier wohl stets individuell abwägen müssen. Ich bin da wahrscheinlich auch als notorischer Bahnfahrer vorbelastet…

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